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   FG Münster, 08.05.2013 - 3 K 3461/11 AO   

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https://dejure.org/2013,47097
FG Münster, 08.05.2013 - 3 K 3461/11 AO (https://dejure.org/2013,47097)
FG Münster, Entscheidung vom 08.05.2013 - 3 K 3461/11 AO (https://dejure.org/2013,47097)
FG Münster, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 3 K 3461/11 AO (https://dejure.org/2013,47097)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf abweichende Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 1995 aus Billigkeitsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 163; EStG § 15 Abs 2
    Billigkeitsmaßnahme gemäß BMF-Schreiben vom 19.2.2003 bei Grundstücksverkäufen vor dem 1.6.2002

  • rechtsportal.de

    AO § 163 ; EStG § 15 Abs 2
    Billigkeitsmaßnahme gemäß BMF-Schreiben vom 19.2.2003 bei Grundstücksverkäufen vor dem 1.6.2002

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel - Billigkeitsmaßnahme gemäß BMF-Schreiben vom 19.2.2003 bei Grundstücksverkäufen vor dem 1.6.2002

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 972
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 08.10.1980 - II R 8/76

    Erstattung von Grunderwerbsteuern - Ablehnung eines Antrags - Sachliche

    Auszug aus FG Münster, 08.05.2013 - 3 K 3461/11
    Auf diese Eingabe hin lehnte der Beklagte die Gewährung einer Billigkeitsmaßnahme unter Anwendung des BMF-Schreibens vom 19.02.2003 gestützt auf entsprechende Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 08.10.1980 II R 8/76, BStBl II 1981, 82) durch Bescheid vom 07.04.2011 ab, da der Antrag der Kläger unter den gegebenen Umständen als verfristet angesehen werden müsse.

    Zwar weist der Beklagte zutreffend auf BFH-Rechtsprechung hin, wonach die Ablehnung eines Antrags auf Erstattung gezahlter Steuern allein unter dem Gesichtspunkt eines Zeitablaufs ermessensgerecht sein kann (vgl. BFH, Urteil vom 08.10.1980 II R 8/76, BStBl. II 1981, 82, ohne dass im konkreten Fall der Erlass abgelehnt wurde).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Münster, 08.05.2013 - 3 K 3461/11
    Während des unter dem Aktenzeichen 7 K 8270/99 E beim Finanzgericht Münster geführten Klageverfahrens erging die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 10.12.2001 GrS 1/98 (BStBl II 2002, 291), woraufhin der mittlerweile verstorbene damalige Klägervertreter mit Schriftsatz vom 10.03.2003 darauf verwies, dass danach auch im Fall der Klägerin die Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels vorliegen dürften, das beklagte Finanzamt E jedoch auf Grund des BMF-Schreibens vom 19.02.2003 (IV A 6-S2240-15/03) gehalten sei, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht auf den Fall der Klägerin anzuwenden.

    Im Fall der Kläger ergibt sich die sachliche Unbilligkeit der Steuerfestsetzung aus der Regelung des BMF-Schreibens vom 19.02.2003, mit dem die Finanzverwaltung auf die Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 10.12.2001 GrS 1/98, BStBl. II 2002, 291) zur Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel im Wege einer Übergangsregelung reagiert hat.

  • BFH, 07.06.1984 - IV R 180/81

    Zu den Voraussetzungen der Verwirkung des Anspruchs des Finanzamtes auf Erlaß

    Auszug aus FG Münster, 08.05.2013 - 3 K 3461/11
    Unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung müssen zum Zeitablauf vielmehr weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass ein Anspruchsverpflichteter darauf vertrauen durfte, tatsächlich nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (vgl. dazu BFH, Urteil vom 07.06.1984 IV R 180/81, BStBl. II 1984, 780).
  • BFH, 08.09.2010 - II R 28/09

    Sanierungsverpflichtung als Gegenleistung für eine Erbbaurechtsbestellung -

    Auszug aus FG Münster, 08.05.2013 - 3 K 3461/11
    Nur in den Fällen der sog. Ermessensreduzierung auf Null ist das Gericht befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Finanzbehörde zu setzen (ständige Rechtsprechung , vgl. BFH, Urteil vom 14.03.2012 II R 28/09, BFH/NV 2012, 1493 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 14.03.2012 - XI R 28/09

    Keine abweichende Festsetzung der USt aus Billigkeitsgründen, wenn der

    Auszug aus FG Münster, 08.05.2013 - 3 K 3461/11
    Nur in den Fällen der sog. Ermessensreduzierung auf Null ist das Gericht befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Finanzbehörde zu setzen (ständige Rechtsprechung , vgl. BFH, Urteil vom 14.03.2012 II R 28/09, BFH/NV 2012, 1493 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 27.07.2011 - I R 44/10

    Gerichtliche Überprüfung von Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung -

    Auszug aus FG Münster, 08.05.2013 - 3 K 3461/11
    Zur Ausfüllung von Billigkeitsnormen erlassene Verwaltungsvorschriften müssen dabei in ihrem Regelungsgehalt selbst Recht und Billigkeit entsprechen (vgl. dazu BFH, Urteil vom 27.07.2011 I R 44/10, BFH/NV 2011, 2005 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung).
  • BFH, 21.07.2016 - X R 11/14

    Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen - Auslegung von ermessenslenkenden

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 8. Mai 2013  3 K 3461/11 AO aufgehoben.

    Das FG hat der Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 972 veröffentlichtem Urteil stattgegeben.

  • FG Düsseldorf, 18.03.2015 - 4 K 1044/14

    Steuerliche Relevanz von Umsätzen eines Automatenaufstellers aus Geldspielgeräten

    Dabei ist zu beachten, dass diese neben dem Zeitmoment auch ein Umstandsmoment voraussetzt, nach dem der Steuergläubiger nach den Umständen mit einem Erlassantrag nicht mehr zu rechnen brauchte (BFH, Urteil vom 8. Oktober 1980 II R 8/76, BStBl II 1981, 82, BFHE 131, 446; Loose, in Tipke/Kruse, AO, § 227, Rn. 132; v. Groll, in HHSp, AO, § 227 Rn. 191, 370; aktuell zu § 163 AO: FG Münster, Urteil vom 08. Mai 2013 - 3 K 3461/11 AO, EFG 2014, 972).
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